Aktuell

Neue Vorschriften zum Thema Asbest

Veröffentlicht am 16. Juli 2026

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Die großherzogliche Verordnung zum Schutz vor den Risiken einer Asbestexposition wurde am 19. Mai 2026 aktualisiert. Sie verschärft die Bestimmungen hinsichtlich der Erfassung von Materialien, bei denen der Verdacht auf Asbestvorkommen besteht.

Was ist das Wichtigste?

Vor Beginn von Abbruch- oder Sanierungsarbeiten müssen Materialien, bei denen der Verdacht auf Asbestvorkommen besteht, erfasst werden. Wenn die verfügbaren Informationen eine solche Erfassung nicht zulassen, ist vor Beginn der Arbeiten eine Begutachtung durch einen zertifizierten Gutachter erforderlich.

Sind Sie davon betroffen?

Dies betrifft Sie, wenn Sie Abbruch-, Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an einem Gebäude durchführen, das vor dem 3. April 2001 errichtet wurde.

Warum dieser Rückruf?

Das Ziel ist es, :

  • die Arbeitnehmer vor der Gefahr einer Asbestexposition zu schützen;
  • Risiken im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Asbest bei Bauarbeiten vorzubeugen;
  • die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

Polygone an Ihrer Seite

Die Teams von Polygone begleiten und beraten Sie bei Ihren Asbestsanierungsprojekten unter Einhaltung der geltenden Vorschriften.


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